Seit 1973 in Nove (VI) ist CERAMICHE ACQUATONDA ein Synonym für Tradition und Innovation in der Keramik.
Das Unternehmen ist auf die Herstellung von keramischen Halbzeugen, bekannt als „Biskuit“, spezialisiert und entstand aus der Leidenschaft für die Keramikkunst und hat im Laufe der Zeit sein Angebot erweitert: von Tellern und Küchenartikeln bis hin zu Einrichtungsaccessoires und Dekorationsgegenständen, wobei stets auf handwerkliche Sorgfalt und Qualität geachtet wird.

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Die Produkte

Für den Tisch

Tee und Kaffee

Richten Sie Ihr Zuhause ein

Weihnachten und Heilige Bilder

Neuheiten

Bei Ceramiche Acquatonda entstehen immer neue Kreationen: originelle Ideen, einzigartige Objekte und immer wieder neue Vorschläge, um Ihr Zuhause zu bereichern…

Roh Keramik für die RAKU-Technik

Eine faszinierende und kreative Verarbeitung, die Unvorhersehbarkeit und Schönheit vereint, wo das Spiel mit dem Feuer jedes Stück in ein Unikat verwandelt…

Individuelle Kombinationen

Sie können Ihr persönliches Service zusammenstellen, indem Sie verschiedene im Katalog verfügbare Objekte nach Ihrem Geschmack und Ihren Bedürfnissen originell kombinieren…

Die erfahrenen Hände unserer Handwerker verwandeln Rohmaterialien in Kunstwerke, die Tradition und Innovation in jeder Kreation vereinen.

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Unser Qualitätsversprechen

Wir bieten massgeschneiderte Lösungen, die auf Effizienz, handwerkliches Können und Zuverlässigkeit in jeder Phase des Prozesses ausgelegt sind. Aus diesem Grund sind unsere Dienstleistungen:

Personalisierung des Produkts

Verpackung

Transport

News & Events

Bleiben Sie auf dem Laufenden über unsere Neuheiten.
Informationen

Weihnachtsferien

Wir haben von Dienstag, 23. Dezember, an Betriebsferien
und sind ab Mittwoch, 7. Januar, wieder für Sie da…

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Dienstleistungen

Nicht nur „Kekse“…

Fragen Sie uns gerne nach Informationen zu anderen Artikeln oder Werkzeugen, die Sie zum Dekorieren und Verfeinern Ihrer Produkte benötigen…

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Informationspflichten für öffentliche Zuwendungen

Die von unserem Unternehmen erhaltenen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen sind im nationalen Register der staatlichen Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes Nr. 234/2012 enthalten, auf die verwiesen wird. Um sie einzusehen, KLICKEN SIE HIER